Erstattung durch Krankenkassen

Private Krankenversicherungen und private Krankenzusatzversicher-
ungen übernehmen je nach Versicherungspolice einen Großteil der anfallenden Behandlungskosten, meist 70 – 100 %. Ich empfehle vor Therapiebeginn sich bei der Versicherung über die Kostenübernahme zu erkundigen oder die entsprechende Versicherungspolice zur Erst-
anamnese mitzubringen.
Gerade bei Kindern ist häufig der Abschluss einer privaten Zusatz-
versicherung sinnvoll, da sie öfters akut erkranken als Erwachsene. Im Bedarfsfall berate ich Sie gerne zu den unterschiedlichen Leistungen der privaten Zusatzversicherungen, da die einzelnen Anbieter in der Kostenübernahme stark variieren.
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen bislang keine Heil-
praktikerleistungen.

Selbstzahler

Gesetzlich Versicherte müssen leider die anfallenden Kosten selber tragen. Die aktuellen Sätze für Erst- und Folgeanamnese sowie für die telefonische Beratung und für Hausbesuche entsprechen den orts-
üblichen Tarifen und werden nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker abgerechnet (GebüH).
Die Vergütung ist zwar nicht von einem Heilerfolg abhängig, es besteht jedoch für mich als Heilpraktikerin die Verpflichtung einer gewissen-
haften Behandlung unter besonderer Beachtung der Aufklärungs- und Sorgfaltspflicht.
Bedenken Sie bitte, dass die Arbeit des klassisch homöopathisch wirkenden Heilpraktikers nicht mit der Erstanamnese endet, sondern die Nachbearbeitung und Mittelfindung mindestens ebenso viel Zeit und Mühe erfordern.